Erneuerbare Energien

Ihre Photovoltaik-Anlage – nachhaltig Strom erzeugen und einspeisen

Die Sonne liefert jeden Tag wertvolle Energie – und mit einer eigenen Photovoltaikanlage können Sie diese direkt vor Ort nutzen. Erzeugen Sie Ihren eigenen sauberen und erneuerbaren Strom auf dem Dach Ihres Hauses oder auf Ihrem Grundstück und machen Sie sich unabhängiger von steigenden Energiekosten.

Die Stadtwerke Ochtrup begleiten Sie dabei als zuverlässiger Partner. Den Solarstrom, den Sie nicht unmittelbar selbst verbrauchen, nehmen wir in unser Netz auf und vergüten Ihre Einspeisung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben. So wird Ihre überschüssige Energie sinnvoll genutzt und bleibt in der Region.

Mit einer eigenen Photovoltaikanlage profitieren Sie gleich mehrfach:

  • Eigenen Strom nutzen: Senken Sie Ihre Stromkosten, indem Sie einen Teil Ihrer erzeugten Energie direkt selbst verbrauchen.
  • Überschüssigen Strom einspeisen: Erhalten Sie eine faire Vergütung für den Solarstrom, den Sie nicht benötigen.
  • Umwelt schützen: Reduzieren Sie CO₂-Emissionen und leisten Sie einen aktiven Beitrag zur Energiewende.
  • Regionale Energie stärken: Unterstützen Sie eine nachhaltige und zukunftsfähige Energieversorgung vor Ort.

Nutzen Sie die Kraft der Sonne und gestalten Sie Ihre Energieversorgung aktiv mit. Gemeinsam mit den Stadtwerken Ochtrup bringen Sie erneuerbare Energie direkt aus Ihrer Nachbarschaft ins Netz.

VDE-Anwendungsregeln

Die Inbetriebsetzung der Elektroanlage kann nur durch authorisierte Elektrofachfirmen beantragt werden.

Häufig gestellte Fragen

Die Modulleistung darf bei max. 2 kWp liegen und die Wechselrichterleistung max. 800 VA. Alles darüber gilt nicht als Balkonanlage und muss von einer eingetragenen Elektrofachkraft über das Einspeiserportal angemeldet werden.  

Für Balkonanlagen gilt das vereinfachte Anmeldeverfahren, d.h. es ist ausreichend die Anlage nur im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden (Startseite | MaStR). Wir setzen uns nach Ihrer Anlagenregistrierung in diesem Portal mit Ihnen in Verbindung, falls noch kein Zwei-Energierichtungszähler verbaut ist, zwecks Zählerwechseltermin.

Ja. Für Speicher gilt kein vereinfachtes Anmeldeverfahren. Für die Anmeldung des Speichers bei dem Netzbetreiber werden folgende Unterlagen benötigt:
  • Das Inbetriebsetzungsprotokoll für den Speicher
  • Die Registrierung des Speichers im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (Startseite | MaStR)

Die Stadtwerke müssen die eingespeiste Menge Anlagenscharf an diversen Institutionen melden. Dadurch wird der Finanzierungsbedarf für die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien gesenkt.

Bei EEG-Vergütungszahlungen handelt es sich um Fördergelder des Bundes, die von uns weitergeleitet werden. Im Falle von Vergütungsauszahlungen benötigen wir die Angaben der Anmelde- und Inbetriebsetzungsunterlagen, sowie aktuelle Betreiberdaten, die wir für eventuelle Prüfungen des vorgelagerten Netzbetreibers, der Bundesnetzagentur und weiteren Institutionen vorhalten müssen. In einem solchen Fall benötigen Sie eine eingetragene Elektrofachkraft, die Ihre Balkonanlage wie eine normale PV-Anlage über das „große“ Anmeldeverfahren anmeldet (Einspeiserportal der Stadtwerke Ochtrup)

Eine Netzanschlusszusage verliert nach 9 Monaten ihre Gültigkeit. Wenn Sie trotzdem eine PV-Anlage installieren möchten, muss Ihr Anlagenerrichter nochmals eine Anmeldung in unserem Einspeiserportal einreichen.

Der Zähler wird erst gewechselt, wenn der Vorgang im Einspeiserportal vollständig abgeschlossen ist (Anmeldung, Inbetriebnahme und Erfassen der Betreiberdaten) und Ihr Elektroinstallateur einen Antrag über das Inbetriebsetzungsportal gestellt hat.

Ein Wechsel zur Kleinunternehmerregelung ist frühstens zum 01.01. des angefangenen Kalenderjahres möglich. Bitte teilen Sie uns schriftlich mit (per Mail an eeg-netzanschluss@stadtwerke-ochtrup.de):
  • Zu wann Sie zur Kleinunternehmerregelung wechseln
  • welche Anlage(n) betroffen ist/sind (Standort oder Anlagenschlüssel)

Handelt es sich um einen neu installierten Speicher, benötigen wir: Haben Sie Ihren vorhandenen Speicher um ein Modul erweitert, ändern Sie die Angaben der Leistung im Marktstammdatenregister ab und informieren uns schriftlich über die Erweiterung.

Eine rückwirkende Umschreibung der Anlage ist nicht möglich, bitte wenden Sie sich rechtzeitig an die Stadtwerke Ochtrup. Zum Umschreiben der Einspeiseverträge benötigen wir:

Bei einem Todesfall müssen die Einspeiseverträge umgeschrieben werden. Hierzu benötigen wir:
  • Einen Erbschein oder ein Testament
  • Das Kundendatenblatt (Ausführung für den neuen Anlagenbetreiber) Kundendatenblatt_PV-Anlagenbetreiberwechsel_neuerBetreiber_20260611 (1)
  • Die Meldung des Betreiberwechsels im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (Bitte beachten Sie, dass es nicht ausreicht die Daten des bisherigen Anlagenbetreibers zu überschreiben. Informationen zu einem Betreiberwechsel finden Sie hier)

Wir benötigen von Ihnen: Beispiel: Bestandsanlage von 5 kWp wird repowert und hat nun eine Leistung von 5,7 kWp. Die Mehrleistung von 0,7 kWp wird als neue Anlage betrachtet und muss auch dementsprechend in unserem Einspeiserportal und dem Marktstammdatenregister gemeldet werden.

Wir benötigen von Ihnen:
  • Einen Inbetriebsetzungsauftrag (Kann nur von einer eingetragenen Elektrofachkraft über das Inbetriebsetzungsauftragsportal eingereicht werden)
  • Ein Messkonzept SWO-Messkonzepte-20250519
  • Für Anlagen mit Inbetriebnahme ab 01.01.2023 das Formular „Mitteilung zur Inanspruchnahme des erhöhten anzulegenden Wertes“ (Volleinspeisung_Formular). Dieses Formular muss bis zum 01.12. eingereicht werden um die Volleinspeiservergütung ab dem 01.01. zu erhalten. Sollten Sie die Anlage mitten im Kalenderjahr auf Volleinspeisung umstellen, wird Ihnen die Volleinspeiservergütung (Nach Einreichen des Formulars) erst zum nächsten Kalenderjahr (01.01.) vergütet.

Wir benötigen von Ihnen:

Deutschland hat sich bei der Energiewende viel vorgenommen. Elektrische Verbrauchseinrichtungen werden häufig finanziell gefördert, aber das Stromnetz ist noch nicht überall entsprechend ausgebaut. Wenn mehrere Haushalte zeitgleich abends ihr E-Auto laden, die Wärmepumpe einschalten und weitere Geräte betreiben, droht ein Stromausfall in diesem Netzgebiet, wenn das Stromnetz die benötigte Leistung nicht bereitstellen kann. Bis das Stromnetz optimiert, digitalisiert und ausgebaut ist, benötigt der Verteilnetzbetreiber Werkzeuge, um im Notfall das Netz vor dem Zusammenbruch zu schützen. Somit besteht das Ziel des § 14a EnWG darin, die Mobilitäts- und Wärmewende in Deutschland zu fördern, ohne dass potenzielle Engpässe im Niederspannungsnetz die Anbindung solcher Anlagen verhindern.

Der Netzbetreiber ist für den sicheren Betrieb des Stromnetzes und den Netzanschluss verantwortlich. Der Stromlieferant versorgt Sie vertraglich mit elektrischer Energie und stellt die Stromrechnung aus.  

Zu einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung zählen Verbraucher mit einer Nennleistung über 4,2 kW. Dazu zählen private Wallboxen im nicht-öffentlichen Bereich, Wärmepumpen (inkl. Heizstab), Heimspeichersysteme sowie Klima- und Kälteanlagen. In diesem Video erfahren Sie mehr darüber.

Beratung & Kontakt

Sie haben Fragen zu Ihrer Abrechnung, oder zu Ihrer PV-Anlage ?

Sie erreichen uns telefonisch in unseren Sprechzeiten unter der 02553 71-259,

montags von 09:00 – 11:00 Uhr

donnerstags von 14:00 – 16:00 Uhr

oder auch per E-Mail an eeg-netzanschluss@stadtwerke-ochtrup.de sowie persönlich in unserem Kundencenter am Witthagen 3 zu unseren regulären Öffnungszeiten.

Wir freuen uns auf Sie.