Abwasser

Abwasserbeseitigung in Ochtrup

Sicher. Zuverlässig. Umweltgerecht.

Die Abwasserentsorgung ist eine der wichtigsten Aufgaben einer funktionierenden Infrastruktur. Und seit 2007 sind die Stadtwerke Ochtrup für sämtliche Aufgaben der Abwasserbeseitigung, darunter die Abwasserableitung mittels Kanälen, die Reinigung des Abwassers in der Kläranlage und auch die Ableitung des Niederschlagswassers zuständig. Neben den üblichen Instandhaltungsaufgaben stellen immer neue gesetzliche Vorgaben und extremere Wetterlagen ständige Herausforderungen dar.

Im gesamten Stadtgebiet von Ochtrup erfolgt die Entwässerung im Trennverfahren. Das bedeutet:
  • das Schmutzwasser aus Toiletten, Waschbecken, Spülen, der Waschmaschine, etc. über den Schmutzwasser-Kanal zur Kläranlage geleitet wird. Lebensmittel und Feuchttücher und Hygieneartikel erschweren das Ableiten und Reinigen des Schmutzwassers. Diese Stoffe sind über den Restmüll zu entsorgen.
  •  das Regenwasser über Regenrinnen, Straßen- & Hofabläufe gefasst wird und dem Niederschlagswasser-Kanalnetz zugeführt wird. Die Niederschlagswasser-Kanäle entlasten in die angrenzenden Gewässer. Diese Entlastung erfolgt ohne vorherige Behandlung, bzw. Klärung.
Daher ist es in Ochtrup nicht gestattet Autos auf dem Hof oder der Straße zu waschen oder Wischwasser über die Straßen und Hofabläufe zu entsorgen. Diese Abwässer müssen dem Schmutzwasser-Kanal zugeführt werden! Laut der Entwässerungssatzung (vgl. §5, Abs. 5 der Entwässerungssatzung der Stadt Ochtrup (Entwaesserungssatzung-20091201) ) müssen die auf dem privaten Grundstück anfallenden Abwässer (Schmutz- und Niederschlagswasser) dem dafür bestimmten Entwässerungssystem zugeführt werden. Wurde fälschlicherweise Schmutz- am Niederschlagswasser oder das Niederschlagswasser- am Schmutzwasserkanal angeschlossen, muss dieses geändert werden. Toilettenwagen müssen am Schmutzwasserkanal angeschlossen werden und dürfen nicht am Niederschlagwasserkanal (Straßeneinläufe, Hofeinläufe, etc.) angeschlossen werden. Pläne und Anschlussmöglichkeiten können bei den Stadtwerken Ochtrup (abwasserentsorgung@stadtwerke-ochtrup.de) angefragt werden.

Bei Neubauten ist ein formloser Entwässerungsantrag einschließlich Lagepläne der Entwässerungseinrichtungen einzureichen. Für den Fall das mehr als 800m² Fläche befestigt werden ist zusätzlich ein Überflutungsnachweis gemäß DIN 1986-100 zu rechnen. Dieser Nachweis gilt als Sicherheit gegenüber den umliegenden Grundstücken. Es sind gemäß Satzung je ein Revisionsschacht für Niederschlagswasser und Schmutzwasser in unmittelbarer Nähe zur Grundstücksgrenze zu errichten. Der Durchmesser der Revisionsschächte muss mindestens einen Innendurchmesser von 800mm aufweisen. Revisionsschächte sind jederzeit zugänglich zu halten. Der Schachtdeckel darf in keiner Form überdeckt werden. Für Neubauten und Umbauten mit wesentlicher Änderung der Hausanschlussleitungen besteht laut §8 Absatz 1 SüwVO Abw und DIN 1986-30 die Verpflichtung eine Dichtheitsprüfung der Abwasserleitungen durchzuführen. Eine Meldung / Änderung der versiegelten/befestigten Flächen ist den Stadtwerken Ochtrup mittels des Vordrucks Erhebungsbogen-zur-Abwasserbeseitigung kurzfristig mitzuteilen.

Die Rückstauebene für beide Entwässerungssysteme ist die nächstgelegene Schachtoberkante, das bedeutet:
  • Die Kanäle dürfen im Extremwetterfall bis zur Rückstauebene mit Wasser gefüllt sein.
  • Jeder Gebäudeeigentümer hat sich durch geeignete Maßnahmen selbst gegen Rückstau aus dem Kanal zu sichern. (vgl. §6, Abs. 1 der Entwässerungssatzung der Stadt Ochtrup ) (Entwaesserungssatzung-20091201)
Geeignete Maßnahmen hierzu sind:
  • die Aufgabe und der Verschluss aller nicht erforderlichen Abflüsse unterhalb der Rückstauebene
  • der Einbau von Hebeanlagen zur Abwasserhebung aus tieferen Etagen unterhalb der Rückstauebene
  • der Einbau von geeigneten und geprüften Rückstauklappen die für Schmutzwasser zugelassen sind

Die Stadtwerke Ochtrup sind gemäß Selbstüberwachungsverordnung Abwasser verpflichtet die Kanäle in regelmäßigen Abständen zu reinigen. Sollte kein ausreichender Druckausgleich durch die Revisionsschächte oder die Überdachentlüftung auf den Grundstücken möglich sein, können Leitungen in den Gebäuden beeinflusst werden. Hierbei kann es vorkommen, dass Siphons leer gesaugt werden, oder das Wasser aus den Siphons herausgedrückt wird. Keinesfalls wird bei der Kanalspülung Wasser aus dem Hauptkanal ins Gebäude gedrückt.

In regelmäßigen Abständen werden die Kanäle und die Hauanschlussleitungen durch die Stadtwerke mittels TV-Inspektion untersucht. Die Lage des jeweiligen Hausanschlusses wird dabei an der Grundstücksgrenze geortet und mittels Markiernagel (Aufschrift: Abwasser, Schmutzwasser oder Regenwasser) gekennzeichnet. Der TV-Untersuchung geht grundsätzliche eine Kanalspülung voraus.

Ratten fühlen sich überall da wohl, wo sie genug Nahrung finden und eine Möglichkeit haben sich einen Unterschlupf zu bauen. Die Kanäle nutzen Ratten oft nur um sich tagsüber unbemerkt fortzubewegen. Da Wirkstoffe von Rattengift in Gewässern und deren Lebewesen nachgewiesen wurden, aber auch weil eine Sekundärvergiftung durch verendete Ratten nicht ausgeschlossen werden kann, ist das Bekämpfen von Ratten durch Rattengift die letzte Möglichkeit der Bekämpfung und Fachpersonal vorbehalten. Um Ratten langfristig zu bekämpfen empfiehlt es sich Futterquellen – und Nistmöglichkeiten entfernen, das heißt z.B.:
  • Gelagerte gelbe Säcke aufhängen oder vor Nager-Befall sichern
  • Keine Nahrungsmittel auf den Kompost werfen oder über den Abfluss entsorgen
  • Tiernahrung fest verschlossen aufbewahren
  • Wildtiere mit geeigneten Futterspendern füttern, und verstreutes Futter entfernen
  • Grundstücke von Unrat befreien
  • Sträucher, Bodendecker und Kletterpflanzen kurzhalten oder auslichten
Ratten können auch mit Schlagfallen oder Lebensfallen gefangen werden. Bitte informieren Sie sich vorab über die richtige Anwendung der Fallen und den Umgang mit den gefangenen Tieren.

Netzdaten

Unsere Klärleistung in Zahlen
  • 1 Kläranlage am Alt-Metelener-Weg
  • 2 Regenklärbecken
  • 7 Regenrückhaltebecken
  • ca. 185 km Kanalnetz mit 4.750 Kanalschächten
  • 20 Pumpstationen
  • 12 Druckentwässerungsnetze im Außenbereich von Ochtrup

Ihre Ansprechpartner für das Abwassernetz

Abteilungsleiter Johannes Ratering
Telefon: 02553 71-910
E-Mail: johannes.ratering@stadtwerke-ochtrup.de
Andreas Kuhmann
Telefon: 02553 - 911
E-Mail: andreas.kuhmann@stadtwerke-ochtrup.de
Anna Wiggenhorn
Telefon: 02553-913
E-Mail: anna.wiggenhorn@stadtwerke-ochtrup.de
Nils Polnik
Telefon: 02533-912
E-Mail: nils.polnik@stadtwerke-ochtrup.de