Erzeugung & Speicher

Anbindung Ihrer geplanten Anlagen und Speicher an das Stromnetz

Anmeldung

Sie können Ihren Antrag digital im Anmeldeportal stellen. Sobald sie von uns die Netzanschlusszusage erhalten haben, kann die Errichtung der Erzeugungsanlage beginnen.

Zum Einspeiserportal

Zählereinbau

1. Antrag
Nach Erhalt der Netzanschlusszusage und erfolgter EEG Anlagenmontage, meldet der von Ihnen beauftragte Elektroinstallateur den Inbetriebsetzungsauftrag digital über das Inbetriebsetzungsportal an. Die Anmeldung kann nur von einem Elektroinstallateur durchgeführt werden, welcher die notwendige Konzessionszulassung besitzt. Durch das Inbetriebsetzungsportal bestätigt Ihr Elektroinstallateur die ordnungsgemäße Errichtung der elektrischen Kundenanlage in unserem Netz.
2. Zählerwechseltermin
Nachdem die Betreiberdaten im Einspeiserportal erfasst und Ihr Elektroinstallateur einen Antrag über das Inbetriebsetzungsportal gestellt hat, werden wir Ihnen einen Termin zur Zählerauswechslung / zum Zählereinbau vorschlagen. Der Zählerwechsel erfolgt erst nach Terminbestätigung vom Anlagenbetreiber oder Installateur.
Wichtig: Sollten vereinbarte Termine oder bundeseinheitlich anerkannte Regelwerke nicht eingehalten werden, behalten wir uns vor, die entstandenen Kosten für den erfolglosen Vor-Ort-Termin in Rechnung zu stellen.

Allgemeine Netzanschlussbedingungen

NAV

Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in der Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) finden Sie hier.

Formulare

Die Inbetriebsetzung der Elektroanlage kann nur durch authorisierte Elektrofachfirmen beantragt werden.

Häufige Fragen

Die Modulleistung darf bei max. 2 kWp liegen und die Wechselrichterleistung max. 800 VA. Alles darüber gilt nicht als Balkonanlage und muss von einer eingetragenen Elektrofachkraft über das Einspeiserportal angemeldet werden.  

Für Balkonanlagen gilt das vereinfachte Anmeldeverfahren, d.h. es ist ausreichend die Anlage nur im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden (Startseite | MaStR). Wir setzen uns nach Ihrer Anlagenregistrierung in diesem Portal mit Ihnen in Verbindung, falls noch kein Zwei-Energierichtungszähler verbaut ist, zwecks Zählerwechseltermin.

Ja. Für Speicher gilt kein vereinfachtes Anmeldeverfahren. Für die Anmeldung des Speichers bei dem Netzbetreiber werden folgende Unterlagen benötigt:
  • Das Inbetriebsetzungsprotokoll für den Speicher
  • Die Registrierung des Speichers im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (Startseite | MaStR)

Die Stadtwerke müssen die eingespeiste Menge Anlagenscharf an diversen Institutionen melden. Dadurch wird der Finanzierungsbedarf für die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien gesenkt.

Bei EEG-Vergütungszahlungen handelt es sich um Fördergelder des Bundes, die von uns weitergeleitet werden. Im Falle von Vergütungsauszahlungen benötigen wir die Angaben der Anmelde- und Inbetriebsetzungsunterlagen, sowie aktuelle Betreiberdaten, die wir für eventuelle Prüfungen des vorgelagerten Netzbetreibers, der Bundesnetzagentur und weiteren Institutionen vorhalten müssen. In einem solchen Fall benötigen Sie eine eingetragene Elektrofachkraft, die Ihre Balkonanlage wie eine normale PV-Anlage über das „große“ Anmeldeverfahren anmeldet (Einspeiserportal der Stadtwerke Ochtrup)

Eine Netzanschlusszusage verliert nach 9 Monaten ihre Gültigkeit. Wenn Sie trotzdem eine PV-Anlage installieren möchten, muss Ihr Anlagenerrichter nochmals eine Anmeldung in unserem Einspeiserportal einreichen.

Der Zähler wird erst gewechselt, wenn der Vorgang im Einspeiserportal vollständig abgeschlossen ist (Anmeldung, Inbetriebnahme und Erfassen der Betreiberdaten) und Ihr Elektroinstallateur einen Antrag über das Inbetriebsetzungsportal gestellt hat.

Ein Wechsel zur Kleinunternehmerregelung ist frühstens zum 01.01. des angefangenen Kalenderjahres möglich. Bitte teilen Sie uns schriftlich mit (per Mail an eeg-netzanschluss@stadtwerke-ochtrup.de):
  • Zu wann Sie zur Kleinunternehmerregelung wechseln
  • welche Anlage(n) betroffen ist/sind (Standort oder Anlagenschlüssel)

Handelt es sich um einen neu installierten Speicher, benötigen wir: Haben Sie Ihren vorhandenen Speicher um ein Modul erweitert, ändern Sie die Angaben der Leistung im Marktstammdatenregister ab und informieren uns schriftlich über die Erweiterung.

Eine rückwirkende Umschreibung der Anlage ist nicht möglich, bitte wenden Sie sich rechtzeitig an die Stadtwerke Ochtrup. Zum Umschreiben der Einspeiseverträge benötigen wir:

Bei einem Todesfall müssen die Einspeiseverträge umgeschrieben werden. Hierzu benötigen wir:
  • Einen Erbschein oder ein Testament
  • Das Kundendatenblatt (Ausführung für den neuen Anlagenbetreiber) Kundendatenblatt_PV-Anlagenbetreiberwechsel_neuerBetreiber_20260611 (1)
  • Die Meldung des Betreiberwechsels im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (Bitte beachten Sie, dass es nicht ausreicht die Daten des bisherigen Anlagenbetreibers zu überschreiben. Informationen zu einem Betreiberwechsel finden Sie hier)

Wir benötigen von Ihnen: Beispiel: Bestandsanlage von 5 kWp wird repowert und hat nun eine Leistung von 5,7 kWp. Die Mehrleistung von 0,7 kWp wird als neue Anlage betrachtet und muss auch dementsprechend in unserem Einspeiserportal und dem Marktstammdatenregister gemeldet werden.

Wir benötigen von Ihnen:
  • Einen Inbetriebsetzungsauftrag (Kann nur von einer eingetragenen Elektrofachkraft über das Inbetriebsetzungsauftragsportal eingereicht werden)
  • Ein Messkonzept SWO-Messkonzepte-20250519
  • Für Anlagen mit Inbetriebnahme ab 01.01.2023 das Formular „Mitteilung zur Inanspruchnahme des erhöhten anzulegenden Wertes“ (Volleinspeisung_Formular). Dieses Formular muss bis zum 01.12. eingereicht werden um die Volleinspeiservergütung ab dem 01.01. zu erhalten. Sollten Sie die Anlage mitten im Kalenderjahr auf Volleinspeisung umstellen, wird Ihnen die Volleinspeiservergütung (Nach Einreichen des Formulars) erst zum nächsten Kalenderjahr (01.01.) vergütet.

Wir benötigen von Ihnen:

Beratung & Kontakt

Sie haben Fragen zu Ihrer Abrechnung, oder zu Ihrer PV-Anlage ?

Sie erreichen uns telefonisch zu unseren Sprechzeiten unter der 02553 71-259,

montags von 09:00 – 11:00 Uhr

donnerstags von 14:00 – 16:00 Uhr

oder auch per E-Mail an eeg-netzanschluss@stadtwerke-ochtrup.de sowie persönlich in unserem Kundencenter am Witthagen 3 zu unseren regulären Öffnungszeiten.

Wir freuen uns auf Sie.