Messstellenbetrieb

Messtellenverträge

Messstellenvertrag Strom für Lieferanten

Hier finden Sie die Messstellenverträge unseres grundzuständigen Messstellenbetriebs gemäß den Vorgaben des § 9 Mestellenbetriebsgesetzes (MsbG). Sofern kein gesonderter Messstellenvertrag mit dem Anschlussnehmer geschlussen wurde, kommt der Vertrag nach § 9 Abs. 3 MsbG zwischen Ihnen, als Anschlussnehmer/ in und den Stadtwerken Ochtrup automatisch zustande, sobald Sie Elektrizität aus dem Netz der allgemeinen Versorgung entnehmen.

 

Ihr Ansprechpartner für Messstellenbetriebe

Jörg Kersten
Telefon: 02553 71-261
E-Mail: joerg.kersten@stadtwerke-ochtrup.de