Grund-, Ersatzversorgung - Sonstiges

Festlegung des Grundversorgers

Zum 1. Juli 2024 ist festgestellt worden, dass im Stromnetz der Stadtwerke Ochtrup die meisten Haushaltskunden von den Stadtwerken Ochtrup beliefert werden. Gemäß § 36 EnWG sind die Stadtwerke Ochtrup, Vertrieb im Netzgebiet der Stadt Ochtrup als Grundversorger für die Dauer von drei Jahren bestimmt.

Beratung & Kontakt

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