Stromnetz

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) hat in der Energieversorgung eine neue Ära begonnen. Ziel der Neuen, auf Wettbewerb setzenden Regelungen ist es, dass jeder Energielieferant jeden Kunden beliefern kann. Ebenso sollen die Kunden ihren Energielieferanten frei wählen können. Auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen stellen wir unsere Stromnetze allen Energieanbietern diskriminierungsfrei zur Belieferung ihrer Kunden zur Verfügung.

Netzanschluss
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Häufig gestellte Fragen Thema Strom

Nein. Arbeiten am Stromzähler oder an den Plomben dürfen ausschließlich durch die Stadtwerke Ochtrup oder einen zugelassenen Elektroinstallationsbetrieb erfolgen.

Nein. Die Stadtwerke Ochtrup sind kein Installationsbetrieb und führen keine Montage-, Reparatur- oder Wartungsarbeiten an Wärmepumpen durch.

Ihr Ansprechpartner bei technischen Fragen ist grundsätzlich immer Ihr Elektroinstallateur. Sollten sich Fragen zum Hausanschluss oder zum Stromzähler ergeben, wird Ihr Elektroinstallateur das mit den Stadtwerken klären.

Die Stadtwerke Ochtrup sind für den Netzanschluss bis zum Hausanschluss verantwortlich. Die elektrische Anlage innerhalb des Gebäudes liegt in der Verantwortung des Eigentümers.

Ja, die Stadtwerke müssen wissen, wo sich in ihrem Netzgebiet Wärmepumpen befinden, damit sie die erforderliche Leistungsentnahme sicherstellen können.

Nein. Die Hausinstallation hinter dem Hausanschlusskasten liegt in der Verantwortung des Eigentümers. Die Stadtwerke Ochtrup sind für das öffentliche Stromnetz und den Netzanschluss bis zum Hausanschlusskasten zuständig.

Arbeiten an der elektrischen Hausinstallation, wie das Anschließen neuer Geräte, der Austausch von Verteilungen oder Änderungen an der Elektroinstallation, dürfen ausschließlich von einem zugelassenen Elektroinstallationsbetrieb durchgeführt werden.

Beauftragen Sie einen zugelassenen Elektroinstallationsbetrieb mit den elektrischen Arbeiten. Falls Änderungen am Netzanschluss oder am Zähler erforderlich sind, übernimmt der Installateur die Abstimmung mit den Stadtwerken Ochtrup.

In der Regel klärt Ihr Elektroinstallateur alle offenen Fragen mit den Stadtwerken. Sollte es in Ausnahmefällen noch Unklarheiten geben, klären wir offene Punkte gerne zusammen mit Ihnen und Ihrem Elektroinstallateur in einem Dreiergespräch.

Deutschland hat sich bei der Energiewende viel vorgenommen. Elektrische Verbrauchseinrichtungen werden häufig finanziell gefördert, aber das Stromnetz ist noch nicht überall entsprechend ausgebaut. Wenn mehrere Haushalte zeitgleich abends ihr E-Auto laden, die Wärmepumpe einschalten und weitere Geräte betreiben, droht ein Stromausfall in diesem Netzgebiet, wenn das Stromnetz die benötigte Leistung nicht bereitstellen kann. Bis das Stromnetz optimiert, digitalisiert und ausgebaut ist, benötigt der Verteilnetzbetreiber Werkzeuge, um im Notfall das Netz vor dem Zusammenbruch zu schützen. Somit besteht das Ziel des § 14a EnWG darin, die Mobilitäts- und Wärmewende in Deutschland zu fördern, ohne dass potenzielle Engpässe im Niederspannungsnetz die Anbindung solcher Anlagen verhindern.

Prüfen Sie zunächst Ihre Sicherungen. Sollte die Störung weiterhin bestehen oder mehrere Haushalte betreffen, informieren Sie bitte den Störungsdienst unter der 02553 71-0.

Kontakt

Haben Sie noch Fragen?

Sie erreichen uns ganz einfach telefonisch unter 02553 71-100, per E-Mail an info@stadtwerke-ochtrup.de sowie persönlich in unserem Kundencenter am Witthagen 3.

Wir sind für Sie da

montags bis donnerstags von 08:00 – 12:30 und von 14:00 – 16:00 Uhr

freitags von 08:00 – 13:00 Uhr.

Wir freuen uns auf Sie.