Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen und die Antworten dazu.

Von der Abschlagszahlung über Störungen bis zum Umzug – hier finden Sie die Antworten auf häufige Fragen. Sollten Sie nicht fündig werden, wenden Sie sich gerne unter Telefon 02553 71-333 oder per E-Mail unter kundenservice@stadtwerke-ochtrup.de an unseren Kundenservice.

Anmeldung & Umzug

Teilen Sie uns Ihren Auszugs- und Einzugstermin sowie die jeweiligen Zählerstände und auch die Personenanzahl mit. So können wir eine korrekte Schluss- und Startabrechnung erstellen und Ihren monatlichen Abschlag berechnen.

Zählerstände werden üblicherweise zum Jahresende, bei einem Umzug oder auf Anfrage benötigt.

Ja. Sollten Sie innerhalb von Ochtrup umziehen ist dies möglich.

Idealerweise melden Sie Ihren Einzug mindestens 14 Tage vor dem Einzugstermin. Eine spätere Anmeldung ist ebenfalls möglich, sollte jedoch zeitnah erfolgen, das sich das Datum Ihres Vertragsbeginns dann verschiebt.

Zähler & Verbrauch

Die Zählernummer befindet sich direkt auf Ihrem Strom-, Gas- oder Wasserzähler und ist auch auf Ihrer letzten Rechnung angegeben.

Notieren Sie die Zahlen vor dem Komma. Nachkommastellen oder rot markierte Ziffern müssen in der Regel nicht angegeben werden.

Zählerstände werden üblicherweise zum Jahresende, bei einem Umzug oder auf Anfrage benötigt.

Sie können Ihren Zählerstand online, telefonisch, per E-Mail oder über die entsprechenden Formulare der Stadtwerke melden.

Mögliche Ursachen sind veränderte Nutzungsgewohnheiten, neue dazugekommene elektrische Geräte, defekte / alte Anlagen oder ein erhöhter Heizbedarf. Unser Kundenservice unterstützt Sie gerne bei der Prüfung.

Rechnung & Abschläge

Die Jahresabrechnung wird in der Regel nach der jährlichen Verbrauchserfassung erstellt und per Post zugesendet.

Ein Abschlag ist eine monatliche Vorauszahlung auf Ihren voraussichtlichen Jahresverbrauch.

Ja. Wenn sich Ihr Verbrauch verändert hat oder die bisherige Höhe nicht mehr passend erscheint, kann eine Anpassung geprüft werden.

Zahlung

In der Regel stehen SEPA-Lastschrift, Überweisung und Dauerauftrag zur Verfügung, aber auch Bar- und EC-Kartenzahlung vor Ort im Kundenservice.

Das entsprechende Formular erhalten Sie beim Kundenservice oder auf der Internetseite unter dem Feld Formulare.

Bitte kontaktieren Sie uns möglichst frühzeitig. Gemeinsam können wir mögliche Lösungen besprechen

In begründeten Fällen kann eine individuelle Zahlungsvereinbarung geprüft werden.

Störungen & Notfälle

Prüfen Sie zunächst Ihre Sicherungen. Sollte die Störung weiterhin bestehen oder mehrere Haushalte betreffen, informieren Sie bitte den Störungsdienst unter der 02553 71-0.

Verlassen Sie sofort den Gefahrenbereich, vermeiden Sie offenes Feuer und elektrische Schalter und informieren Sie umgehend den Störungsdienst unter der 02553 71-0.

Bitte wenden Sie sich direkt an den Bereitschafts- bzw. Störungsdienst der Stadtwerke Ochtrup unter der 02553 71-0.

Ja, für Notfälle steht ein Störungsdienst in der Regel 24 Stunden am Tag zur Verfügung.

Energie sparen

Nutzen Sie energieeffiziente Geräte, vermeiden Sie Stand-by-Betrieb und schalten Sie Beleuchtung nur bei Bedarf ein.

Regelmäßiges Lüften, eine angemessene Raumtemperatur und gut gewartete Heizungsanlagen helfen beim Energiesparen.

Kontakt

Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail, online oder persönlich während der Servicezeiten.

Hilfreich sind Kundennummer, Adresse, Zählernummer und gegebenenfalls aktuelle Zählerstände.

Strom Technik

Nein. Arbeiten am Stromzähler oder an den Plomben dürfen ausschließlich durch die Stadtwerke Ochtrup oder einen zugelassenen Elektroinstallationsbetrieb erfolgen.

Nein. Die Stadtwerke Ochtrup sind kein Installationsbetrieb und führen keine Montage-, Reparatur- oder Wartungsarbeiten an Wärmepumpen durch.

Ja, die Stadtwerke müssen wissen, wo sich in ihrem Netzgebiet Wärmepumpen befinden, damit sie die erforderliche Leistungsentnahme sicherstellen können.

Nein. Die Hausinstallation hinter dem Hausanschlusskasten liegt in der Verantwortung des Eigentümers. Die Stadtwerke Ochtrup sind für das öffentliche Stromnetz und den Netzanschluss bis zum Hausanschlusskasten zuständig.

Arbeiten an der elektrischen Hausinstallation, wie das Anschließen neuer Geräte, der Austausch von Verteilungen oder Änderungen an der Elektroinstallation, dürfen ausschließlich von einem zugelassenen Elektroinstallationsbetrieb durchgeführt werden.

Deutschland hat sich bei der Energiewende viel vorgenommen. Elektrische Verbrauchseinrichtungen werden häufig finanziell gefördert, aber das Stromnetz ist noch nicht überall entsprechend ausgebaut. Wenn mehrere Haushalte zeitgleich abends ihr E-Auto laden, die Wärmepumpe einschalten und weitere Geräte betreiben, droht ein Stromausfall in diesem Netzgebiet, wenn das Stromnetz die benötigte Leistung nicht bereitstellen kann. Bis das Stromnetz optimiert, digitalisiert und ausgebaut ist, benötigt der Verteilnetzbetreiber Werkzeuge, um im Notfall das Netz vor dem Zusammenbruch zu schützen. Somit besteht das Ziel des § 14a EnWG darin, die Mobilitäts- und Wärmewende in Deutschland zu fördern, ohne dass potenzielle Engpässe im Niederspannungsnetz die Anbindung solcher Anlagen verhindern.

Der Netzbetreiber ist für den sicheren Betrieb des Stromnetzes und den Netzanschluss verantwortlich. Der Stromlieferant versorgt Sie vertraglich mit elektrischer Energie und stellt die Stromrechnung aus.  

Zu einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung zählen Verbraucher mit einer Nennleistung über 4,2 kW. Dazu zählen private Wallboxen im nicht-öffentlichen Bereich, Wärmepumpen (inkl. Heizstab), Heimspeichersysteme sowie Klima- und Kälteanlagen. In diesem Video erfahren Sie mehr darüber.

Beauftragen Sie einen zugelassenen Elektroinstallationsbetrieb mit den elektrischen Arbeiten. Falls Änderungen am Netzanschluss oder am Zähler erforderlich sind, übernimmt der Installateur die Abstimmung mit den Stadtwerken Ochtrup.

Erneuerbare Energien

Die Modulleistung darf bei max. 2 kWp liegen und die Wechselrichterleistung max. 800 VA. Alles darüber gilt nicht als Balkonanlage und muss von einer eingetragenen Elektrofachkraft über das Einspeiserportal angemeldet werden.  

Für Balkonanlagen gilt das vereinfachte Anmeldeverfahren, d.h. es ist ausreichend die Anlage nur im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden (Startseite | MaStR). Wir setzen uns nach Ihrer Anlagenregistrierung in diesem Portal mit Ihnen in Verbindung, falls noch kein Zwei-Energierichtungszähler verbaut ist, zwecks Zählerwechseltermin.

Ja. Für Speicher gilt kein vereinfachtes Anmeldeverfahren. Für die Anmeldung des Speichers bei dem Netzbetreiber werden folgende Unterlagen benötigt:
  • Das Inbetriebsetzungsprotokoll für den Speicher
  • Die Registrierung des Speichers im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (Startseite | MaStR)

Die Stadtwerke müssen die eingespeiste Menge Anlagenscharf an diversen Institutionen melden. Dadurch wird der Finanzierungsbedarf für die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien gesenkt.

Bei EEG-Vergütungszahlungen handelt es sich um Fördergelder des Bundes, die von uns weitergeleitet werden. Im Falle von Vergütungsauszahlungen benötigen wir die Angaben der Anmelde- und Inbetriebsetzungsunterlagen, sowie aktuelle Betreiberdaten, die wir für eventuelle Prüfungen des vorgelagerten Netzbetreibers, der Bundesnetzagentur und weiteren Institutionen vorhalten müssen. In einem solchen Fall benötigen Sie eine eingetragene Elektrofachkraft, die Ihre Balkonanlage wie eine normale PV-Anlage über das „große“ Anmeldeverfahren anmeldet (Einspeiserportal der Stadtwerke Ochtrup)

Eine Netzanschlusszusage verliert nach 9 Monaten ihre Gültigkeit. Wenn Sie trotzdem eine PV-Anlage installieren möchten, muss Ihr Anlagenerrichter nochmals eine Anmeldung in unserem Einspeiserportal einreichen.

Der Zähler wird erst gewechselt, wenn der Vorgang im Einspeiserportal vollständig abgeschlossen ist (Anmeldung, Inbetriebnahme und Erfassen der Betreiberdaten) und Ihr Elektroinstallateur einen Antrag über das Inbetriebsetzungsportal gestellt hat.

Ein Wechsel zur Kleinunternehmerregelung ist frühstens zum 01.01. des angefangenen Kalenderjahres möglich. Bitte teilen Sie uns schriftlich mit (per Mail an eeg-netzanschluss@stadtwerke-ochtrup.de):
  • Zu wann Sie zur Kleinunternehmerregelung wechseln
  • welche Anlage(n) betroffen ist/sind (Standort oder Anlagenschlüssel)

Handelt es sich um einen neu installierten Speicher, benötigen wir: Haben Sie Ihren vorhandenen Speicher um ein Modul erweitert, ändern Sie die Angaben der Leistung im Marktstammdatenregister ab und informieren uns schriftlich über die Erweiterung.

Eine rückwirkende Umschreibung der Anlage ist nicht möglich, bitte wenden Sie sich rechtzeitig an die Stadtwerke Ochtrup. Zum Umschreiben der Einspeiseverträge benötigen wir:

Bei einem Todesfall müssen die Einspeiseverträge umgeschrieben werden. Hierzu benötigen wir:
  • Einen Erbschein oder ein Testament
  • Das Kundendatenblatt (Ausführung für den neuen Anlagenbetreiber) Kundendatenblatt_PV-Anlagenbetreiberwechsel_neuerBetreiber_20260611 (1)
  • Die Meldung des Betreiberwechsels im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (Bitte beachten Sie, dass es nicht ausreicht die Daten des bisherigen Anlagenbetreibers zu überschreiben. Informationen zu einem Betreiberwechsel finden Sie hier)

Wir benötigen von Ihnen: Beispiel: Bestandsanlage von 5 kWp wird repowert und hat nun eine Leistung von 5,7 kWp. Die Mehrleistung von 0,7 kWp wird als neue Anlage betrachtet und muss auch dementsprechend in unserem Einspeiserportal und dem Marktstammdatenregister gemeldet werden.

Wir benötigen von Ihnen:
  • Einen Inbetriebsetzungsauftrag (Kann nur von einer eingetragenen Elektrofachkraft über das Inbetriebsetzungsauftragsportal eingereicht werden)
  • Ein Messkonzept SWO-Messkonzepte-20250519
  • Für Anlagen mit Inbetriebnahme ab 01.01.2023 das Formular „Mitteilung zur Inanspruchnahme des erhöhten anzulegenden Wertes“ (Volleinspeisung_Formular). Dieses Formular muss bis zum 01.12. eingereicht werden um die Volleinspeiservergütung ab dem 01.01. zu erhalten. Sollten Sie die Anlage mitten im Kalenderjahr auf Volleinspeisung umstellen, wird Ihnen die Volleinspeiservergütung (Nach Einreichen des Formulars) erst zum nächsten Kalenderjahr (01.01.) vergütet.

Wir benötigen von Ihnen:

Beratung & Kontakt

Sie erreichen uns ganz einfach telefonisch unter 02553 71-333, per E-Mail an kundenservice@stadtwerke-ochtrup.de sowie persönlich in unserem Kundencenter am Witthagen 3.

Wir sind für Sie da

montags bis donnerstags von 08:00 – 12:30 und von 14:00 – 16:00 Uhr

freitags von 08:00 – 13:00 Uhr.

Wir freuen uns auf Sie.