Smart Meter und § 14a EnWG

Stadtwerke Ochtrup informieren über Smart Meter und § 14a EnWG

Im Ochtruper Netzgebiet werden derzeit Kundinnen und Kunden von einem überregional tätigen Unternehmen zum Einbau sogenannter intelligenter Messsysteme, kurz Smart Meter, angesprochen.
Die Stadtwerke Ochtrup möchten in diesem Zusammenhang über die verschiedenen Möglichkeiten informieren und darauf hinweisen, dass Kundinnen und Kunden vor einer Beauftragung die jeweiligen Angebote und Kosten vergleichen sollten.

Smart Meter: Angebote vergleichen

Die Stadtwerke Ochtrup sind als grundzuständiger Messstellenbetreiber für den Einbau und Betrieb von Messsystemen im Stadtgebiet zuständig. Die Stadtwerke Ochtrup unterstützen den Ausbau intelligenter Messsysteme ausdrücklich. Smart Meter sind ein wichtiger Baustein für die weitere Digitalisierung des Energiesystems und damit auch für die Energiewende.
Grundsätzlich können unter bestimmten Voraussetzungen auch andere, überregional tätige Messstellenbetreiber beauftragt werden. Dabei können die Kosten von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich ausfallen. Nach den Erfahrungen der Stadtwerke sind Angebote überregional tätiger Anbieter teilweise kostenintensiver als das Angebot des grundzuständigen Messstellenbetreibers.
„Wer ein Angebot für den Einbau eines Smart Meters erhält, sollte sich vor einer Entscheidung über die konkreten Kosten und Leistungen informieren und diese vergleichen“, empfehlen die Stadtwerke Ochtrup.

 

§ 14a EnWG: Ermäßigung derzeit nicht an einen Smart-Meter Einbau gekoppelt

Im Zusammenhang mit den Angeboten wird teilweise auch auf die Ermäßigung nach § 14a EnWG hingewiesen.
Hier ist eine wichtige Unterscheidung zu beachten: Die nach § 14a EnWG vorgesehenen Netzentgeltreduzierungen werden bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen gewährt – diese sind derzeit nicht an einen Smart-Meter Einbau gekoppelt.
Die Möglichkeit einer entsprechenden Ermäßigung müssen daher nicht mit der Entscheidung für einen bestimmten Messstellenbetreiber oder einem bestimmten Smart-Meter-Angebot gleichgesetzt werden.
Welche Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sein müssen und welche Regelungen zur Anwendung kommen, hängt von der jeweiligen technischen und vertraglichen Situation ab.

 

Was bedeutet die Netzentgeltreduktion nach §14a EnWG?

Die reduzierten Netzentgelte nach §14a EnWG sollen den Kunden den Anreiz zur Steuerbarkeit Ihrer Verbrauchseinrichtung (z.B. Wärmepumpe, Klimaanlage, Wallboxen und Batteriespeicher) geben.
Bei entsprechenden Regelbedarf des Verteilnetzbetreibers z.B. bei einer kurzzeitigen Netzüberlastung ergibt sich die Möglichkeit die Bezugsleistung der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zu reduzieren.

Stadtwerke bieten Smart Meter aktiv an

Kundinnen und Kunden, die sich für den Einbau eines intelligenten Messsystems interessieren oder Fragen zu den Angeboten und Kosten haben, können sich jederzeit direkt an die Stadtwerke Ochtrup wenden.
Kontakt:
Stadtwerke Ochtrup
E-Mail: kundenservice@stadtwerke-ochtrup.de
Die Stadtwerke Ochtrup beraten interessierte Kundinnen und Kunden gerne zum Einbau intelligenter Messsysteme und zu den damit verbundenen Möglichkeiten.